Waffenregister: Verschwundene Waffen?
Beinahe 50.000 Schusswaffen und Waffenteile sollen nach Mitteilungen des Bundesinnenministeriums nicht mehr auffindbar oder gestohlen sein. Doch was ist an diesen Horrormeldungen tatsächlich dran?
Tatsache ist, dass mit Einführung des Nationalen Waffenregisters im Jahr 2012 erstmals überhaupt erlaubnispflichtige Schusswaffen in Deutschland zentral erfasst werden sollten. Bis dahin führte quasi jede der zuständigen Kreisbehörden ihre Datensätze auf Karteikarten, wobei dann durchaus kreative Formulierungen wie „Schießgewehr“ oder „Pistole“ in den verarbeiteten Daten landeten. Da diese zuweilen schon 1972 mit Schaffung eines bundeseinheitlichen Waffengesetzes erhoben wurden, hatte man es – mehr oder weniger – mit einem ziemlichen Ballast an fehlerhaften oder schlicht veralteten Rohdaten zu tun. Wie kunstvoll diese Datensammlungen waren, dies zeigt sich etwa am Beispiel der polnischen Armeepistole VIS 35, nach dem Werk ihrer Herstellung auch bekannt als „Radom“:
Auf dem Waffenverschluss befindet sich die Kennzeichnung „F.B. RADOM VIS Mod. 35 Pat.Nr. 15567.“ Und eben diese Patentnummer aus dem Jahr 1935 wurde quer durch die Republik über Jahrzehnte mit den Seriennummern der jeweiligen Pistolen verwechselt, nach vorliegenden Informationen spuckte das Nationale Waffenregister dann während der Aufbauphase nach 2012 bei Übertragung dieser Waffen in die Dateien so mehrere Hundert Fehlermeldungen aus, weil logischerweise alle die exakt gleiche Seriennummer „15567“ hatten. Was keine fehlerhaften Eintragungen 2012 bedeutet, die Pistolen waren zuweilen schon 20 oder 30 Jahre mit diesen „Individualnummern“ in Erlaubnisurkunden eingetragen gewesen.
Für die kleinen, überwiegend personell unterbesetzten Behörden in den Ländern waren die Übertragungen dieser Datensätze in das Nationale Waffenregister im Grunde eine Katastrophe, der häufig nur begegnet werden konnte, indem man geringfügig Beschäftigte mit der Bearbeitung dieser Daten befasste. Nicht selten waren dies Pensionäre, die sich etwas dazuverdienten, manchmal – etwa in Schleswig-Holstein – landeten an solchen Datensätzen dann auch Personen, die dort nichts zu suchen hatten, beispielsweise schwer Alkoholkranke. War die Idee eines NWR auch ausgezeichnet, für die Realisierung hätte man auf Ebene von Bund und Ländern deutlich mehr Zeit und Geld einplanen müssen, um ein wirklich nahezu fehlerfreies Register schaffen zu können.
Genau dies wollte man bei den für die Durchführung zuständigen Bundesländern qua Spardiktat aber eben gerade nicht, so dass im Ergebnis immer wieder Fehler in den Datenbanken festgestellt werden können – übrigens mit recht interessanten regionalen Häufungen, die ihre Rückschlüsse auf die Motivation in den jeweiligen Behörden erlauben.
Zusätzlich gibt es Fälle wie den des Husumer Waffensammlers Peter Frank, bei dem durch fehlerhafte Sicherstellungen und eine eher schludrige Erstellung von Verzeichnissen mittels Strichlisten mehrere Hundert Schusswaffen „verloren“ wurden, später tauchten ca. 170 davon im nicht registrierten Besitz des Landeskriminalamts in Kiel wieder auf. Welche Zahl nun exakt im Hochofen vernichtet wurde und welche Individualnummern davon betroffen sind, hierüber wird bis heute vor Gericht gestritten.
Dementsprechend sind Mutmaßungen, dass um die 47.000 Schusswaffen nun ihren Weg in „kriminelle Kreise“, gar den „illegalen Waffenhandel“ des „Schwarzmarktes“ gefunden hätten, im Prinzip ziemlicher Nonsens, denn dazu fehlen tragfähige Anhaltspunkte. Die meisten illegalen Waffen in Deutschland, die bei Sicherstellungen auftauchen, sind Relikte aus der Zeit vor dem Waffengesetz von 1972, wo diese mehr oder weniger frei erhältlich waren, oder sie sind aus dem Ausland importiert, gegenwärtig vor allem umgebaute Schreckschusswaffen aus der Türkei oder Fertigungen vom Balkan. Das Interesse auf dem „Schwarzmarkt“ an historischen Kleinkalibergewehren dürfte wohl ausgesprochen gering sein, entsprechend geben die Einblicke in diese Marktstrukturen derartige Behauptungen in Schlagzeilen einfach nicht her.
Sicherlich, es werden tausende Waffen verschwunden sein – allerdings auf dem Papier, in der realen Welt sind die überwiegende Mehrzahl dieser Waffen unverändert an dem Platz, an dem sie sich seit Jahren befinden. Teilweise wurden sie ohne Austragungen einfach beim Umzug ins Ausland mitgenommen, manchmal änderte sich der rechtliche Status durch Abgabe zur Vernichtung, ohne dass dies der Behörde angezeigt wurde, zuweilen wurden auch Umtragungen in den Rechnern der Lokalbehörden vorgenommen, ohne die entsprechenden Datensätze als korrigiert zu streichen. Bei realistischer Betrachtung sind Diebstähle von Waffen eher eine Ausnahmeerscheinung, in den meisten Fällen ignorieren Einbrecher die Waffenschränke sogar ganz bewusst, weil sie um die entstehenden Probleme wissen, wenn sie mit sowas dann erwischt werden und die Ermittlungsbehörden bei sowas auch keinen Spaß verstehen.
Schon 2018 gab es vergleichbare Horrormeldungen, damals waren etwa 25.000 Waffen „verschwunden“. Bereinigt wurden diese Ergebnisse offensichtlich bisher nicht, wobei die Regionalbehörden ihren Anteil daran haben, das Datenchaos stets neu zu fluten mit Mehrfacheintragungen, Altlasten aus der Zeit bis 1972, obwohl diese Daten bewusst nicht ins NWR geführt werden sollten – oder ganz banal auch Begriffsverwechslungen vornehmen. Die eigentliche Feststellung also müsste wahrheitsgemäß die gravierenden Vollzugsdefizite in den Ländern betreffen, die schon jetzt bei dem Papierkrieg für die Durchsetzung des Waffenrechts nicht mehr hinterherkommen und mit den neuen Abfragen bei Zoll, Finanzämtern, Bundespolizei und Co. dank „Sicherheitspaket“ der (H) Ampelregierung aus dem Jahr 2024 heillos überfordert werden.
Jetzt so zu tun, als habe man auch nur insgesamt 50.000 Kontrollbesuche durchgeführt und dabei das Verschwinden von Waffen feststellen müssen, ist unredlich, eine derart astronomische Zahl von Kontrollen würde man über Jahre nicht in Deutschland leisten können. Das profane Gegenteil ist der Fall: Der Staat versagt bei seinen zentralen Aufgaben, die auf dem Papier stehenden Gesetze auch nur noch im Ansatz selbst entsprechend seiner eigenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Was er aber, wenn er zu wenig Mittel und Personal dafür aufwendet, denklogisch auch muss, es sind schlicht leere Versprechungen, die solche Gesetze bieten, nur noch dem Zweck dienend, die Öffentlichkeit über „Maßnahmen“ zu täuschen, die ohnehin nicht mehr erfüllt werden können.
Seriös wäre es, nun über die nächste Innenministerkonferenz eine Vereinheitlichung dieser Daten und deren umfassende Bereinigung und Kontrolle bis zu einem Stichtag 2027 oder 2028 zu vereinbaren, um überhaupt erstmal anhand solider Zahlen bewerten zu können, welche Waffen nun überhaupt tatsächlich verschwunden sind. Realistisch aber werden sich unsere Politiker für neue „Ideen“ zu einer Aufbewahrung feiern lassen, denn in den deutschen Redaktionsstuben arbeitet niemand mehr, der der Politik noch kritische Fragen stellt und dieses aktuell selbst bekundete Totalversagen der Innenministerien von Bund und Ländern thematisieren würde.
Bin ich der einzige Bürger, der sich angesichts solcher Entwicklungen dann ein Nationales Politikerregister wünscht in der Hoffnung, dass diese bei Datenübertragungen auch von alleine verschwinden könnten? Und wieso muss eine derartig ungeprüfte “Ente” eigentlic medial derart verbreitet werden?
Lars Winkelsdorf






Als ITler krieg ich die Krise wenn ich sowas lese. Scheinen ja echte Fachkräfte am Werk zu sein.