Waffenrecht: Änderung sorgt für Irritationen
Mehrere Influencer behaupten, dass zahlreiche erlaubnisfreie Waffen über Nacht erlaubnispflichtig geworden wären. Ist da was dran?
Fakt ist: Die Waffenrechtsänderung ist inzwischen geltendes Gesetz geworden. Neben einer Änderung zahlreicher Redaktionsversehen ist dabei auch eine Erlaubnispflicht eingeführt worden für bestimmte Arten von Schusswaffen, deren Geschosse mittels kalter Gase, Druckluft oder Federdruck angetrieben werden – also das, was umgangssprachlich als „Luftpistole“ oder „Luftgewehr“ beschrieben wird. Und genau diese Konkretisierungen sollen nun für einen entsprechenden Wirbel sorgen. Dabei ist die Sache an und für sich recht einfach.
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